Anhänger mit 100 Kmh

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  • #16
    Zitat von michl11 Beitrag anzeigen
    Mir is eh egal
    mir sowiso. weniger als 100 fahre ich nur in baustellen, wenn´s sonst durch beschilderung begrenzt ist uns abseits der autobahn.:craz:
    interessiert bei der rennleitung anscheinend eh keinen wirklich.

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    • #17
      Zitat von Takatuka
      Corsa rd. 1160 kg Fahrzeuggewicht.
      so schwer ist n corsa heute???
      das hat damals mein 81er opel rekord caravan gewogen.

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      • #18
        Zitat von Takatuka
        Mit dem Faktor 0.3, den Ihr oben erwähnt, wären bei rd. 1160 kg Fahrzeuggewicht rd. 348 kg mit 100 km/h transportierbar (was Hänger + Enduro zusammen gewichtsmäßig unterschreiten).
        Nur, wenn der Anhänger max. 348kg zul. Gesamtgewicht eingetragen hat.
        Hat er dort mehr eingetragen, darfst du ihn nicht einmal leer mit diesem Auto mit 100 km/h ziehen. Wie schwer der Anhänger + Last konkret in diesem Moment ist, interessieren nicht.
        Also Hänger ablasten (=geringeres zul. Gesamtgewicht eintragen lassen), anderes Zugfahrzeug, 80 fahren oder halt das Risiko eingehen.

        Edit: Gerade deinen (gelöschten) Post gelesen: Das war schon alles richtig so.
        Zuletzt geändert von TheBlackOne; 19.04.2017, 22:33.

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        • #19
          Es geht ums zgg vom Anhänger, nicht um das tatsächliche Gewicht. Ist also egal, wie viel du auflädst.

          du fährst zum Dekratüv, lässt dir nen Wisch ausstellen, dass du 100 mit Leergewicht vom Auto 2,5 Tonnen...

          dann zur Zulassungsstelle und holst dir di 100er Plakette für Anhänger.

          die auf den Anhänger geklebt und den Wisch irgendwo zu den Papieren (will nie mehr jemand sehen)

          dann fahren und natürlich nur 80, wenn mit zu leichtem Zugfahrzeug unterwegs.

          und wie gesagt, den Wisch will nie mehr jemand sehen...
          Gruß engl

          Kluge Menschen sind voller Zweifel.
          Glaube ich.....

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          • #20
            Zitat von TheBlackOne Beitrag anzeigen
            Nur, wenn der Anhänger max. 348kg zul. Gesamtgewicht eingetragen hat.
            Hat er dort mehr eingetragen, darfst du ihn nicht einmal leer mit diesem Auto mit 100 km/h ziehen. Wie schwer der Anhänger + Last konkret in diesem Moment ist, interessieren nicht.
            Also Hänger ablasten.
            Zitat von engl Beitrag anzeigen
            ...dass du 100 mit Leergewicht vom Auto 2,5 Tonnen...
            Genau Das ist eben nicht mehr... keine Bindung zwischen Zugfahrzeug und Hänger... dadurch entfällt auch das Ablasten und die Einhaltung des korrekten Gewichts liegt in der Verantwortung des Fahrers...

            In dem Spezialfall Corsa mit max. 500 Kg zulässiger Anhängelast greift aber folgendes:

            "Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Anhängelast sein und darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen."

            In dem Fall tatsächlich ablasten... aber auf 500Kg... mit der 0,3 Regel sind dann wieder 100 drin...
            ______________________
            Dolor hic tibi proderit olim!

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            • #21
              @KLXChris: Die Bindung die du erwähnst gibt es seit etlichen Jahren nicht mehr. Damals wurde in die Papiere eingetragen, dass nur Zugfahrzeug X diesen Anhänger mit 100km/h ziehen darf.

              Alle aktuellen Quellen sprechen weiterhin vom zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers als limitierenden Faktor. Sollte es da eine Änderung gegeben haben, spiegelt keine der Quellen das wieder, was mich gerade bei TÜV Nord und Süd doch sehr wundern würde. Solltest du andere Quellen haben (vorzugweise nicht "ich habe bei der Zulassungsstelle gefragt"), bitte verlinken oder zitieren.

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              • #22
                Zitat von TheBlackOne Beitrag anzeigen
                Alle aktuellen Quellen sprechen weiterhin vom zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers als limitierenden Faktor.
                Vielleicht reden wir ein wenig aneinander vorbei: Wenn Du meinst, dass das ZGG von Hänger nicht größer sein darf als das des Zugfahrzeugs oder der max. Anhängerlast, dann stimme ich dir zu. Ist Das der Fall: ablasten auf die max. Anhängerlast... aber ein ablasten nach der 0,3 Regel (oder welche auch immmer zutrifft) ist nicht notwendig...

                Ich hab bei meinm Auto (Leergewicht 1.485Kg) grad mal nachgeschaut und hab (überaschend) festgestellt, dass die ungebremste max. Anhängerlast 740Kg ist. Ich muss also auf 740Kg ablasten (bei ungebremst max. 750Kg Anhänger), wenn ich Tempo 100 fahren will, darf dann aber trotzdem nur max. 445,8 Kg (1.485x0.3) Gesamtgewicht auf dem Hänger haben. Das da dann tätsächlich nicht mehr als 445,8Kg drauf sind, dafür bin ich verantwortlich...

                Da ich nicht grad ein kleines Auto habe, bin ich doch etwas verwundert, dass es "nur" 740Kg ziehen darf... hatte immer die Vorstellung, diese ungebremsten max. 750Kg Baumarkt Anhänger kann man überall so dran dübeln... wohl aber nicht bei 100... Das wird wohl in der Konsequenz heißen, dass schon einige ablasten müssen...
                ______________________
                Dolor hic tibi proderit olim!

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                • #23
                  Zitat von KLXChris Beitrag anzeigen
                  Vielleicht reden wir ein wenig aneinander vorbei: [...] aber ein ablasten nach der 0,3 Regel (oder welche auch immmer zutrifft) ist nicht notwendig...
                  Doch ist es; das sagen so auch alle Quellen bisher. Ueberall wird von zul. Gesamtgewicht des Anhängers gesprochen (im Zusammenhang mit dem Faktor 0,3) um 100 km/h fahren zu duerfen, nirgens von tatsächlicher Anhängelast oder Gesamtgewicht (aka "man ist selbst verantwortklich wie schwer der Anhänger ist").

                  Edit: Vielleicht verstehst du unter "zulässiges Gesamtgewicht / Gesamtmasse" etwas anderes: Das ist die Zahl im Fahrzeugschein unter Punkt 15.
                  Was du darunter vielleicht verstehst ist "das Gewicht, dass der Anhänger inkl. Ladung haben darf, damit es zulässig ist, 100 km/h zu fahren".
                  Zuletzt geändert von TheBlackOne; 20.04.2017, 10:21.

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                  • #24
                    Zitat von TheBlackOne Beitrag anzeigen
                    Vielleicht verstehst du unter "zulässiges Gesamtgewicht / Gesamtmasse" etwas anderes: Das ist die Zahl im Fahrzeugschein unter Punkt 15.
                    Was du darunter vielleicht verstehst ist "das Gewicht, dass der Anhänger inkl. Ladung haben darf, damit es zulässig ist, 100 km/h zu fahren".
                    Nee, ich verstehe schon das Richtige darunter, was ich allerdings nicht verstehe ist richtig zu lesen...

                    In meinem Anfangs verlinkten Dekra Dokument hätte ich die Formel für die 0,3 Regel mal nicht so überfliegen sollen, da steht: zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 0,3 x Leergewicht/Zugfahrzeug
                    damit hast du recht und ich... :weg:

                    hätten wir Das auch geklärt... :))
                    ______________________
                    Dolor hic tibi proderit olim!

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                    • #25
                      Zitat von KLXChris Beitrag anzeigen
                      Nee, ich verstehe schon das Richtige darunter, was ich allerdings nicht verstehe ist richtig zu lesen...

                      ...... hätten wir Das auch geklärt... :))
                      ach, du wolltest uns doch nur mal etwas beschäftigen ... hat ja gut geklappt! :vchris:
                      Der Unterschied zwischen Magen und Hirn ist, wenn der Magen leer ist, meldet er sich.

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                      • #26
                        wegen dem ablasten hab ich keine 100er zulassung gemacht, ich dürfte dann noch 71kg anstatt 640kg zuladen. :craz:
                        und hänge ich mal n anderes auto davor bleibt es dabei.

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                        • #27
                          Schön das es jetzt dann doch mal klar geworden ist das für die 100km/h Zulassung das zulässige Gesamtgewicht vom Anhänger ausschlaggebend ist und das dann sagt ob man mit dem Zugfahrzeug den Anhänger mit 100 oder 80 ziehen darf.
                          Ich darf bei meinem Auto bei 1240kg Leergewicht einen Gebremsten Anhänger bis 1500kg ziehen und ungebremst 750kg. Dabei ist dann das tatsächliche Gewicht entscheidend. Ich darf also auch einen Anhänger mit zugelassenem Gesamtgewicht von z.B. 2t Ziehen, der darf dann aber halt nur 1,5t tatsächlich wiegen.
                          Will ich aber 100 fahren darf der ungebremste nur 372Kg zulässiges Gesamtgewicht eingetragen haben und ein gebremster 1364kg oder seit neusten mit Staby dann 1488kg.
                          Das einzige was sich da dran in den letzten Jahren geändert hat ist das die Bindung an bestimmte Zugfahrzeuge entfallen ist. Dafür ist der Fahrer dann verantwortlich auf die Einhaltung der vorgaben zu achten.
                          Warum man jetzt auf der einen Seite sagt das Tatsächliche Gewicht ist entscheidend, aber bei der 100km/h Geschichte sagt das Zulässige muss passen, das weiß wahrscheinlich der Gesetzgeber selber nicht so genau, aber es steht halt bis heute in den Vorschriften so drin.
                          Unbekannt bekannt

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                          • #28
                            jo, zumal die Aussage keine Fahrzeugbindung und Genehmigung durch die Zulassungsbehörde..., den Eindruck erweckt, dass es sich um eine vernüftige Lösung handelt... real ädert sich ja absolut nichts, wenn ich nur den Eintrag im Schein ändere... Am Hänger schon gar nicht und eine Kontrolle würde nicht ein Fatz anderes verlaufen, überladen kann man trotzdem...

                            Das riecht halt mal wieder nach einer EU Verordnung, die Umgesetzt werden muss, aber unseren Bürokraten nicht passt und deshalb auf subtile Weise konterkariert wird indem man eine Formel einführt, die einer defacto Gespannbindung gleich kommt...

                            Demnächst wird es uns dann als Feature verkauf: Entscheiden Sie mit dem Gaspedal, ob Ihr Hänger überladen ist oder nicht...
                            ______________________
                            Dolor hic tibi proderit olim!

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                            • #29
                              Ich hab einfach ein schweres Auto..........Und stell den Tempomat auf 112kmh und lass Rollen, auch Sonntags...... [emoji6]

                              Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
                              Ich habe nicht vor in Würde zu Altern :Devfin:

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                              • #30
                                Zitat von Rebel Beitrag anzeigen
                                Ich hab einfach ein schweres Auto..........Und stell den Tempomat auf 112kmh und lass Rollen, auch Sonntags...... [emoji6]

                                Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk

                                Zu schwer darf das Auto ja auch nicht sein, sonst ist das Gespann wieder bei über 3,5t und man darf nur 80 Fahren. Wobei da wohl wieder das Tatsächliche und nicht das Zulässige Gesamtgewicht entscheidend ist. Warum einfach wenn man es auch kompliziert machen kann.
                                Unbekannt bekannt

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