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Bilstain Wochentags, Interesse ???

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  • Ok, dann falsch verstanden, sorry.
    Wenn man Rechts dreht wird die Landschaft schneller!

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    • Durch die neuen Regeln hier ist das schon wieder anders geworden! Die 48 Std Regel ist jetzt hinfällig!
      Jetzt gilt eine 24 Std Regel, die man ohne Konsequenz nach Belgien kann!!!Erst bei längerem Aufenthalt wird diese Quarantäne fällig!
      Aber prüfen tut es eh niemand!
      Das langt ja immer noch für eine Tagestour! Wir bleiben jetzt eh nicht mehr über Nacht ,wo es so früh Dunkel wird.
      Denke ich bin Samstag auch wieder da.
      Mfg Michael

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      • Ja aber wie Sietsch schon schrieb ist die Einreise von Belgien nach Deutschland jetzt das Problem. Da gibt es keine Stundenregel mehr sondern direkt 10 Tage Quarantäne. Nach Belgien rein aus Deutschland kein Problem für 1 Tag, aber rückwärts wirds eng.
        Wenn man Rechts dreht wird die Landschaft schneller!

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        • Nein, ist Unsinn wie ihr das schreibt! Grenzverkehr in die Benelux Staaten ist weiter erlaubt ohne jegliche Quarantäne oder sonst was. Das wird erst fällig bei Rückreise nach D wenn man länger wie 24 Std da war!
          Aber bleibt gerne Zuhause!
          War schon voll genug da!:Auge2:
          Sowas ist doch leicht nachzulesen Leute!!

          Und auch wenn Ihr eine Woche da bleibt,wäre das egal! Da steht nirgends wer an der Grenze noch sonstwo!
          Mfg Michael


          Darüber hinaus gelten Ausnahmen von der Quarantänepflicht unter anderem für:

          • Durchreisende (auf direktem Weg ohne Übernachtung; zulässig ist zum Beispiel bei Reise mit dem Auto ein kurzer Aufenthalt an einer Autobahnraststätte),
          • jede Reisetätigkeit im Grenzverkehr mit den Niederlanden, Belgien und Luxemburg für bis zu 24 Stunden,
          • Aufenthalte bis zu 72 Stunden aus dringenden familiären Gründen (Besuch von Verwandten ersten Grades und Lebensgefährten, Umgangs- und Sorgerecht),
          • Aufenthalte bis zu 72 Stunden bei Personen, die zur Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems unabdingbar sind,
          • bis zu 72 Stunden bei Beschäftigten im Güter-, Waren- und Personenverkehr (bei über 72 Stunden setzt die Ausnahme gegebenenfalls einen Test voraus),
          • Personen, die nachweislich aus zwingend beruflichen, studienbedingten oder ausbildungsbedingten Gründen regelmäßig pendeln.

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          • Kommst du zufällig aus NRW? Dann stimmt Deine Aussage. Alle anderen Bundesländer stimmt das schon was oben geschrieben wurde. Bzw. in meinem Fall RLP auf jedenfall, das steht auch so auf der Seite von RLP und der deutschen Botschaft in Belgien. Klar kann man das Risiko eingehen. [emoji2369]
            Wenn man Rechts dreht wird die Landschaft schneller!

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            • Ja komm aus dem schönen Ruhrgebiet!!:))

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              • Zitat von brembofreak Beitrag anzeigen
                Nein, ist Unsinn wie ihr das schreibt! Grenzverkehr in die Benelux Staaten ist weiter erlaubt ohne jegliche Quarantäne oder sonst was. Das wird erst fällig bei Rückreise nach D wenn man länger wie 24 Std da war!
                Aber bleibt gerne Zuhause!
                War schon voll genug da!:Auge2:
                Sowas ist doch leicht nachzulesen Leute!!

                Und auch wenn Ihr eine Woche da bleibt,wäre das egal! Da steht nirgends wer an der Grenze noch sonstwo!
                Mfg Michael


                Darüber hinaus gelten Ausnahmen von der Quarantänepflicht unter anderem für:

                • Durchreisende (auf direktem Weg ohne Übernachtung; zulässig ist zum Beispiel bei Reise mit dem Auto ein kurzer Aufenthalt an einer Autobahnraststätte),
                • jede Reisetätigkeit im Grenzverkehr mit den Niederlanden, Belgien und Luxemburg für bis zu 24 Stunden,
                • Aufenthalte bis zu 72 Stunden aus dringenden familiären Gründen (Besuch von Verwandten ersten Grades und Lebensgefährten, Umgangs- und Sorgerecht),
                • Aufenthalte bis zu 72 Stunden bei Personen, die zur Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems unabdingbar sind,
                • bis zu 72 Stunden bei Beschäftigten im Güter-, Waren- und Personenverkehr (bei über 72 Stunden setzt die Ausnahme gegebenenfalls einen Test voraus),
                • Personen, die nachweislich aus zwingend beruflichen, studienbedingten oder ausbildungsbedingten Gründen regelmäßig pendeln.
                Muss da echt erst jeder an der Grenze kontrolliert werden, damit sich alle an die Regeln halten? Bravo! Ein Lob auf die Eigenverantwortung!
                Das kann man schon so machen, aber dann wird's halt kacke...

                Kommentar


                • Zitat von brembofreak Beitrag anzeigen
                  Nein, ist Unsinn wie ihr das schreibt! Grenzverkehr in die Benelux Staaten ist weiter erlaubt ohne jegliche Quarantäne oder sonst was. Das wird erst fällig bei Rückreise nach D wenn man länger wie 24 Std da war!
                  Aber bleibt gerne Zuhause!
                  War schon voll genug da!:Auge2:
                  Sowas ist doch leicht nachzulesen Leute!!

                  Und auch wenn Ihr eine Woche da bleibt,wäre das egal! Da steht nirgends wer an der Grenze noch sonstwo!
                  Mfg Michael


                  Darüber hinaus gelten Ausnahmen von der Quarantänepflicht unter anderem für:

                  • Durchreisende (auf direktem Weg ohne Übernachtung; zulässig ist zum Beispiel bei Reise mit dem Auto ein kurzer Aufenthalt an einer Autobahnraststätte),
                  • jede Reisetätigkeit im Grenzverkehr mit den Niederlanden, Belgien und Luxemburg für bis zu 24 Stunden,
                  • Aufenthalte bis zu 72 Stunden aus dringenden familiären Gründen (Besuch von Verwandten ersten Grades und Lebensgefährten, Umgangs- und Sorgerecht),
                  • Aufenthalte bis zu 72 Stunden bei Personen, die zur Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems unabdingbar sind,
                  • bis zu 72 Stunden bei Beschäftigten im Güter-, Waren- und Personenverkehr (bei über 72 Stunden setzt die Ausnahme gegebenenfalls einen Test voraus),
                  • Personen, die nachweislich aus zwingend beruflichen, studienbedingten oder ausbildungsbedingten Gründen regelmäßig pendeln.
                  Du machst gerade den selben Fehler wie ich weiter oben.
                  Es geht nicht im die Einreise nach Belgien sondern zurück nach Deutschland. Und da gilt glaub ich jedem Bundesland außer NRW die 10 Tage Quarantäne.
                  Wenn man Rechts dreht wird die Landschaft schneller!

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                  • Wenn irgendwo kein Risiko besteht das im Wald von Bilstain!
                    Der einzige Kontakt da ist ,wenn man denen,natürlich mit Maske, die 25 Euro auf den Tisch legt!
                    Denke beim Aldi hier ist man 20x gefährdeter!
                    Ja ich komm aus NRW und fahre auch wieder dahin!Da bin ich froh das Wir aus NRW noch für ein paar Stunden das Land verlassen können.
                    Sorry,wusste nicht das andere Bundesländer das anders geregelt haben! Müsst ihr halt mal woanders fahren!
                    Denke Freitag werde ich fahren, denn Samstag soll schon wieder was Regnen!
                    Mfg Michael

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                    • Morje.
                      Ich wecke das Thema mal aus dem Dornröschenschlaf...
                      Wenn der Wetterbericht weiterhin für Freitag von trockenem Wetter spricht, werde ich mich morgens nach Bilstain begeben, ab 10:00 ist ja das Schlammbad geöffnet.
                      Hat jemand Lust sich anzuschließen?

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                      • Hallo Zusammen,

                        das Thema ist zwar ein halbes Jahr alt aber ich rolle es nochmal auf.

                        Ich würde auch mal unter der Woche nach Bilstain fahren. Ich komme aus Taunusstein (Nähe Wiesbaden/Limburg) und frage mal in die Runde ob jemand mitkommen würde....

                        LG

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