Wiese als Crossstrecke - was gilt es zu beachten?

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  • #31
    @Phönix
    es gibt aber auch noch das Wald und Wiesengesetz. Das ist aber, wir streben ja auf einheitliche EU Gesetze zu, in jedem Bundesland etwas anders. In BY ist das befahren des Waldes (ohne nachzulesen meine ich sogar das dazu auch Waldrandwege und Wiesenwege gehören) nur mit Fahrrädern oder Krankenfahrstühlen erlaubt (ausgenommen Land und Forstwirtschaft)
    Da wir hier aber ne bayerische Randerscheinung sind, haben wir noch zusätzlich das Naturschutzgebiet untere Bergstraße Odenwald, also quasi alles geht nicht. Solche Sonderfälle solltest du nicht außer 8 lassen.

    Ich würde aber auch so unauffällig fahren bis einer kommt.

    Waldgesetz

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    • #32
      Zitat von Onkel Fester Beitrag anzeigen
      @Phönix
      es gibt aber auch noch das Wald und Wiesengesetz. Das ist aber, wir streben ja auf einheitliche EU Gesetze zu, in jedem Bundesland etwas anders. In BY ist das befahren des Waldes (ohne nachzulesen meine ich sogar das dazu auch Waldrandwege und Wiesenwege gehören) nur mit Fahrrädern oder Krankenfahrstühlen erlaubt (ausgenommen Land und Forstwirtschaft)
      Da wir hier aber ne bayerische Randerscheinung sind, haben wir noch zusätzlich das Naturschutzgebiet untere Bergstraße Odenwald, also quasi alles geht nicht. Solche Sonderfälle solltest du nicht außer 8 lassen.

      Ich würde aber auch so unauffällig fahren bis einer kommt.

      Waldgesetz
      https://www.google.com/url?sa=t&rct=...ACCVlmHXW2Q4pW
      Ich denke, wenn Wiese, Wald usw. Kein Naturschutzgebiet ist und man auf seinem Eigentum (Grund & Boden) bzw nach Absprache mit dem Pächter dort fährt. Sollte es wohl ehr keine Probleme geben, Allerdings gibt es immer jemanden der sich gestört fühlt

      Oder die Karren als Krankenfahrstühle anmelden gefällt mir persönlich am besten! :Auge2:
      Makes the Kawasaki great Again
      Ewig Lebt Der 4Takt's Tatenruhm,
      Kawasaki!!

      RECONQUISTA

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      • #33
        Zitat von Phönixausderasche Beitrag anzeigen
        Thema wieder ausgrab...
        .........Aber: Wenn ich mit meinem Sohn und ein paar Freunden dort fahre, kann mir das keiner verbieten.

        Phönixausderasche
        Das Thema Genehmigung ist eines, Eigentuemerhaftung im Schadenfall ein anderes. Ich weiss nicht ob es ausreicht wenn dir deine Kumpels vorm Fahren einen "Haftungsverzicht" unterschreiben, wie das bei gewerblich genutzten Gelaenden ueblich ist. Vllt. koennen dir deine Anwaelte hierzu auch was sagen, weil das IHMO das weit groessere Problem werden kann.

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        • #34
          Der BMW C1 Roller hat diese von Hause aus. :))
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          RECONQUISTA

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          • #35
            @Knatter
            bei Deinen löblichen Gedanken würde Dich dich glatt zum Bundeskanzler wählen. Rein Nutzungsrechtlich liegst Du da aber leider komplett daneben.
            Und wie bereits oben gesagt, die Haftung ist ne komplett andere und im Ernstfall ne heikle (oder eben sehr teure) Geschichte

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            • #36
              Zitat von Mex67 Beitrag anzeigen
              Das Thema Genehmigung ist eines, Eigentuemerhaftung im Schadenfall ein anderes. Ich weiss nicht ob es ausreicht wenn dir deine Kumpels vorm Fahren einen "Haftungsverzicht" unterschreiben, wie das bei gewerblich genutzten Gelaenden ueblich ist. Vllt. koennen dir deine Anwaelte hierzu auch was sagen, weil das IHMO das weit groessere Problem werden kann.
              Definitiv nicht-wenn was passiert kann der Haftungsverzicht das Papier nicht wert sein auf dem er steht-
              endlich bedingungsloses Grundeinkommen
              www.kaputnik.de

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              • #37
                Wir sprechen doch hier von einem privaten Grundstück oder?
                Wie ist das denn, wenn sich ein Kumpel mit seinem Aprillia Roller beim Drehen auf meinem Hof ablegt, das Bein kompliziert bricht und bleibende Schäden davonträgt?

                Vermutlich gibt es hinsichtlich des Urteils, das ein Gericht sprechen würde, keine pauschale Antwort, aber ob nun private Wiese, priveter Wald oder privater Hof... lasst ihr jeden, der euer Grundstück betritt einen Haftungsverzicht unterschreiben?:kratz:
                Das kann man schon so machen, aber dann wird's halt kacke...

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                • #38
                  Die Schuldfrage ist hier das Zünglein an der Waage.
                  Wer schuld ist der haftet.
                  Wenn dein Hof dem Roller den Schaden Schuldhaft zugefügt hat, dann haftest Du als Besitzer für den Hof.
                  Hast Du ne entsprechende Haftpflichtversicherung (hier zB Haus u. Grundbesitzerhaftpflicht) dann zahlt diese berechtigte Ansprüche oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

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                  • #39
                    und in dem Fall Sietsch, ist ja anders -nämlich so:
                    Sie sind also auf dem Grundstück Ihrers Freundes auf der hauseigenen Endurostrecke gefahren und haben einen Haftungsverzicht unterschrieben?-
                    ist das denn ein Motorsportgelände ?
                    finden dort regelmässig Veranstaltungen statt?
                    Wieso haben Sie überhaupt einen Haftungsverzicht unterschrieben ?
                    Wieso lässt Ihr Freund sich überhaupt einen Haftungsverzicht unterschreiben.....
                    und bla bla bla
                    ich hab diesen Sommer von jemand erfahren der eine Enduroveranstaltung mitorganisiert, (hoffentlich bald wieder auch wenn es dort immer regnet:craz:)
                    das die sich schlau gemacht haben wie es im Falle des Falles aussehen würde-und es ist dünn-der unterschriebene Haftungsverzicht ist anfechtbar-auf hoher See und vor Gericht....
                    teu teu teu das immer alles gut geht.....sport frei:gut2:
                    irgendwie ein ganz schlechtes Thema fürs Öffentliche-vielleicht lieber den ganzen Post in Quarantäne schieben
                    endlich bedingungsloses Grundeinkommen
                    www.kaputnik.de

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                    • #40
                      Puh, ich wollte gar nicht eine solche Diskussion anschieben...
                      Fakt ist, ich darf in meinem eigenen Waldstück eine Crossstrecke bauen (Baugenehmigungsgrenzen beachten) und darf dort fahren (Lärm, Staub, Umwelt beachten). Das kann mir erst einmal niemand verwehren.

                      Das war auch meine Aussage des ersten Posts. Dass es etliche Worst Case Szenarien gibt, weiß ich auch.

                      Schönes Beispiel:
                      Bekannter hat vor einigen Jahren als zusätzliche Attraktion beim Autocross ein Quadrennen organisiert. Strecke abgesteckt, paar Hügel geschoben, fertig. Alles versichert und genehmigt über die Veranstalter. Dann ist irgend so ein midlivecrisesgeschüttelter, beratungsresistenter Quaddöddel dort mitgefahren und hat sich aus Unvermögen direkt zu Beginn zersemmelt. Kaum im Krankenhaus, hat der Idiot schon den Veranstalter (federführend meinen Kollegen) angeklagt, die Strecke sei zu gefährlich, zu wenig Streckenposten usw., das volle Programm.

                      Anderes Beispiel: Ein Crossstreckenbetreiber hat mir erzählt, dass er bereits mehrere Klagen gegen die Krankenversicherung von Verunfallten führen musste. In dem Fall ging das gar nicht von den Leuten selbst, sondern von den Versicherungen aus.

                      Trotzdem werde und darf ich dort fahren, und das gibt mir erst einmal eine Grundlage, wo ich mich im Falle von Problemen positionieren kann...

                      Gruß
                      Phönixausderasche
                      sigpic

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                      • #41
                        Zitat von Phönixausderasche Beitrag anzeigen
                        Schönes Beispiel:
                        Bekannter hat vor einigen Jahren als zusätzliche Attraktion beim Autocross ein Quadrennen organisiert. Strecke abgesteckt, paar Hügel geschoben, fertig. Alles versichert und genehmigt über die Veranstalter. Dann ist irgend so ein midlivecrisesgeschüttelter, beratungsresistenter Quaddöddel dort mitgefahren und hat sich aus Unvermögen direkt zu Beginn zersemmelt. Kaum im Krankenhaus, hat der Idiot schon den Veranstalter (federführend meinen Kollegen) angeklagt, die Strecke sei zu gefährlich, zu wenig Streckenposten usw., das volle Programm.
                        Wie ist das denn ausgegangen?
                        Das kann man schon so machen, aber dann wird's halt kacke...

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                        • #42
                          Fakt ist, ich darf in meinem eigenen Waldstück eine Crossstrecke bauen (Baugenehmigungsgrenzen beachten) und darf dort fahren (Lärm, Staub, Umwelt beachten). Das kann mir erst einmal niemand verwehren.
                          nein, das darfst du nicht
                          es sei denn du bekommst eine entsprechende Baugenehmigung dafür. Und das möchte ich bezweifeln.

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                          • #43
                            Ich wollte es eigentlich nicht öffentlich ins Netz schreiben. Aber nach der Aussage will ich das Thüringer Waldgesetz zitieren: "Motorsport im Wald ist grundsätzlich verboten."

                            Man darf eben nicht machen, was man will.
                            Du darfst dort nicht mal einfach so mit dem Fahrrad abseits der Wege fahren.

                            Wir haben auch viele Jahre ein Stoppelcross organisiert und als Auflage, dass kein Auto und Motorrad den angrenzenden Wald befährt oder dort parkt.

                            Zum Thema Schuldfrage:

                            Für Waldwege gilt: "Das Betreten und Befahren des Waldes geschieht auf eigene Gefahr, besondere Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten des Waldbesitzers werden durch das Betretungsrecht des Waldes nicht begründet."
                            Zuletzt geändert von Priester; 17.01.2019, 15:18.
                            Alle Angaben ohne Gewähr!

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